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Practice Areas

Asbestos and Mesothelioma

Occupational Disease & Toxic Tort

Licensed In

MD, SC

Admitted to Practice Before

US-Bezirksgericht für den zentralen Gerichtsbezirk des US-Bundesstaats Illinois, des Gerichtsbezirks des US-Bundesstaats Maryland, des US-Bundesstaats South Carolina, des östlichen und westlichen Bezirks des US-Bundesstaats Wisconsin

Education

J.D., University of South Carolina School of Law, 1988

B.A., University of South Carolina, 1983

South Carolina

John E. Herrick
Gesellschafter

John E. Herrick

John Herrick hat mehr als 20 Jahre lang Opfer vertreten, die aufgrund von Asbestkontakten an Mesothelioma und anderen mit Asbest zusammenhängenden Krankheiten leiden. Er leitet den Bereich für Berufskrankheiten der Kanzlei und setzt sich in dieser Eigenschaft für die Rechte derer ein, die durch Asbest oder andere Berufskrankheiten Schäden erlitten haben und er ist mit dem Management des Teams für Asbestrechtsstreite der Kanzlei befasst. Er ist ein übergeordneter Prozessanwalt mit vielen Jahren Erfahrung im Gerichtssaal; als solcher vertritt er Einzelpersonen und Familien gegen Beklagte, die fehlerhafte und unangemessen gefährliche, asbesthaltige Produkte und Geräte hergestellt haben, sowie Eigner von Geländen und Gebäuden und Bauunternehmer, die diese Produkte und Gerät spezifiziert und installiert haben.

Im Laufe seiner Karriere hat John Herrick Asbestfälle geführt, die auf Kontakten mit Asbest im Beruf, in der Umwelt und im Haushalt beruhen und die zu Hunderten von Urteilen führten. Vor kurzem war er der führende klägerische Prozessanwalt in einem Schweißrauchurteil, in dem er einen Schweißer vertrat, der durch den Kontakt mit Schweißrauch an Manganismus leidet. Er gewann das erste bestätigte Geschworenenurteil in den Vereinigten Staaten im Maria Granski-Fall für ein Mesothelioma-Opfer, das im Haushalt mit Asbest in Kontakt kam, und er erstritt das erste Urteil in den Vereinigten Staaten gegen SCAPA US, den früheren Hersteller von asbesthaltigem Trocknerflies. Darüber hinaus war er bei der Harlow-Prozessgruppe als führender Prozessanwalt tätig. Das National Law Journal stufte diesen Fall als einen von 100 Top-Fällen des Jahres ein. Für einen Kläger, der durch die Verwendung von Asbest in Zigarettenfiltern Schäden erlitt, führte er auch einen Prozess wegen Körperverletzung gegen ein Tabakunternehmen.

Durch seine unterschiedlichen Verfahrenstechniken und seine erhebliche Begabung für außergerichtliche Zeugenvernehmungen leistet er Beiträge zur Expansion des Bereichs Wertpapierprozesse der Kanzlei.

Er wurde in den Litigations-Ausgaben 2009 und 2011 der The Legal 500 (Massendelikte und Sammelklagen: Vertretung des Klägers - deliktische Schädigung mit Giften) hervorgehoben und wird im Martindale-Hubbell®-Register als Anwalt mit AV®-Rating geführt. Er ist Mitglied folgender Organisationen: American Association for Justice, American Bar Association und South Carolina Association for Justice. Darüber hinaus wird er häufig eingeladen, um bei Seminaren zu Asbestrechtsstreiten zu sprechen.